Ausbildung in IT-Berufen

Ausbildung in IT-Berufen

Alles rund um duale Ausbildung, Berufsschule und Prüfungsvorbereitung.

Ausbildung in IT-Berufen — Alles, was du wissen musst

Eine IT-Ausbildung ist der direkte Weg in eine der gefragtesten Berufsgruppen Deutschlands. Doch wie funktioniert das duale System genau, was steht im Ausbildungsvertrag, und welche Rechte und Pflichten hast du als Azubi? Dieser Überblick beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das duale Ausbildungssystem

In Deutschland findet Berufsausbildung dual statt: an zwei Lernorten gleichzeitig.

  • Ausbildungsbetrieb: Hier lernst du die praktische Arbeit — du wirst in echte Projekte eingebunden, übernimmst Aufgaben und wirst von Ausbildern begleitet. Die meiste Zeit deiner Woche verbringst du im Betrieb.
  • Berufsschule: Hier wird das theoretische Wissen vermittelt — strukturiert nach Lernfeldern, die im Rahmenlehrplan der KMK festgelegt sind. Je nach Bundesland und Betrieb besuchst du die Berufsschule ein oder zwei Tage pro Woche oder blockweise.

Dieses System ist weltweit bekannt — Deutschland exportiert das duale Ausbildungsmodell als Erfolgsmodell. Der Vorteil: Du verdienst von Anfang an Geld und sammelst gleichzeitig echte Berufserfahrung.

Ausbildungsvergütung (Richtwerte 2025/2026)

Die Ausbildungsvergütung für IT-Berufe ist tariflich geregelt und variiert je nach Branche und Betrieb. Als Richtwerte gelten laut Tarifvertrag für die IT-Branche (Arbeitgeberverband Bitkom):

  • 1. Ausbildungsjahr: ca. 700–850 € brutto/Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: ca. 750–950 € brutto/Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: ca. 850–1.050 € brutto/Monat

Unternehmen außerhalb des Tarifvertrags zahlen teils deutlich mehr oder weniger. Der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende (§ 17 BBiG) gilt als absolute Untergrenze. Laut Berufsbildungsbericht 2024 liegt die durchschnittliche Vergütung in IT-Berufen über dem bundesweiten Ausbildungsdurchschnitt.

Der Ausbildungsvertrag

Vor Ausbildungsbeginn schließt du mit deinem Betrieb einen Ausbildungsvertrag. Dieser muss folgende Pflichtinhalte enthalten (§ 11 BBiG):

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsstätte und ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Urlaub
  • Bedingungen für eine Kündigung

Der Vertrag muss von der IHK eingetragen werden. Erst dann bist du offiziell Auszubildender.

Probezeit

Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Fristen kündigen. Das klingt hart, ist aber sinnvoll: Ausbilder und Azubi können prüfen, ob die Zusammenarbeit passt.

Rechte und Pflichten als Azubi

Deine Pflichten (§ 13 BBiG):

  • Lernpflicht: Du musst die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die der Ausbilder vermittelt
  • Berichtsheftpflicht: Du führst ein Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) — schriftlich oder digital
  • Gehorsamspflicht: Du befolgst Weisungen des Ausbilders im Rahmen der Ausbildung
  • Verschwiegenheitspflicht: Betriebliche Interna bleiben im Betrieb
  • Sorgfaltspflicht: Du gehst sorgsam mit Betriebseigentum um

Deine Rechte:

  • Anleitung und Ausbildung: Dein Ausbilder muss dir die Ausbildungsinhalte tatsächlich beibringen
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
  • Urlaub: Mindestens nach Jugendarbeitsschutzgesetz (unter 18) bzw. Bundesurlaubsgesetz (über 18)
  • Zeugnis am Ende der Ausbildung
  • Vergütung — pünktlich und in der vereinbarten Höhe

Das Berichtsheft

Das Berichtsheft ist die offizielle Dokumentation deiner Ausbildung. Du notierst wöchentlich oder täglich, was du gemacht und gelernt hast. Der Ausbilder zeichnet es ab. Es ist nicht nur Pflicht — es hilft dir auch, Prüfungsinhalte zu strukturieren und im Nachgang nachzuschlagen, was du wann gelernt hast. Viele Betriebe nutzen digitale Berichtsheft-Tools (z. B. Azubiheft, KODE/B).