Was Art. 4 verlangt
Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in Art. 4, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 heißt es ausdrücklich, dass niemand ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren muss.
Ein Zertifikat oder eine feste Stundenzahl schreibt Art. 4 nicht vor. Sinnvoll ist, festzuhalten, welche Maßnahmen der Betrieb ergriffen hat.
Wie wir unterstützen
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Diese Seite gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
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