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KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

Was die KI-Verordnung verlangt und wie dein Betrieb es umsetzt.

Was Art. 4 verlangt

Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in Art. 4, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 heißt es ausdrücklich, dass niemand ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren muss.

Ein Zertifikat oder eine feste Stundenzahl schreibt Art. 4 nicht vor. Sinnvoll ist, festzuhalten, welche Maßnahmen der Betrieb ergriffen hat.

Wie wir unterstützen

  • Kurs „KI-Kompetenz im Unternehmen“, jetzt unter Taschen und Kurse.
  • E-Book „KI im Betrieb: Was gilt, was hilft?“ mit Belegen am Wortlaut der Verordnung, Tasche folgt in Kürze.
  • Live-Webinar „KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO im Betrieb umsetzen“ mit Jürgen Gratzke.

Diese Seite gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.

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