Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die zulässige Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusätzlich die strengeren Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).