Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Auftragsverarbeitung (AV)

Auftragsverarbeitung (AV) bezeichnet im Datenschutzrecht nach DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) im Auftrag eines Verantwortlichen. Vor der Verarbeitung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden, der die Pflichten beider Parteien regelt. Typische Beispiele sind Cloud-Anbieter, Rechenzentren oder externe IT-Dienstleister.