Betriebsrat
Der Betriebsrat ist ein von den Arbeitnehmern gewähltes Gremium, das deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Er hat Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, z. B. bei Arbeitszeiten, Einstellungen oder Betriebsänderungen. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Betriebsräte dürfen nicht behindert oder benachteiligt werden und genießen besonderen Kündigungsschutz.