Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Firma

Der Begriff „Firma" bezeichnet im rechtlichen Sinn den Namen, unter dem ein Kaufmann oder ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Die Firma ist damit nicht mit dem Unternehmen selbst identisch, sondern ist dessen offizieller Name. Sie muss eindeutig, unterscheidungskräftig und nicht irreführend sein. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) enthält die Firma zwingend den Rechtsformzusatz (z. B. „Muster GmbH").