Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Fusion

Eine Fusion (Unternehmenszusammenschluss) bezeichnet die Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einem neuen Unternehmen. Man unterscheidet die Verschmelzung (beide Unternehmen gehen in einem neuen auf) von der Aufnahme (ein Unternehmen wird in ein bestehendes integriert). Fusionen dienen häufig der Stärkung der Marktposition, Kostenreduktion oder Erschließung neuer Märkte und unterliegen dem Kartellrecht.