Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse (§ 5 ArbSchG), bei der Arbeitgeber systematisch ermitteln, welchen Gefährdungen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Sie umfasst die Identifikation von Gefährdungen, Beurteilung der Risiken, Festlegung von Schutzmaßnahmen und die Dokumentation der Ergebnisse. Im IT-Bereich betrifft sie z. B. Bildschirmarbeit, ergonomische Gestaltung und elektromagnetische Felder.