Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz, nach dem für Arbeitnehmer stets die günstigere von mehreren anwendbaren Regelungen gilt. Es besagt, dass tarifliche oder gesetzliche Mindeststandards zwar durch Einzelvertrag verschlechtert werden können, sofern dies für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist. Praktisches Beispiel: Ein Arbeitgeber kann einzelvertraglich mehr Urlaub als tariflich festgelegt gewähren, aber nicht weniger.