Handelskauf
Der Handelskauf ist ein Kaufvertrag, bei dem mindestens eine Partei Kaufmann im Sinne des HGB ist. Im Gegensatz zum bürgerlichen Kauf (BGB) gelten beim Handelskauf strengere Regeln: Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge verpflichtet (§ 377 HGB) — unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt. Für IT-Unternehmen ist der Handelskauf relevant bei Einkauf und Weiterverkauf von Hard- und Software.