Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Handelskauf

Der Handelskauf ist ein Kaufvertrag, bei dem mindestens eine Partei Kaufmann im Sinne des HGB ist. Im Gegensatz zum bürgerlichen Kauf (BGB) gelten beim Handelskauf strengere Regeln: Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge verpflichtet (§ 377 HGB) — unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt. Für IT-Unternehmen ist der Handelskauf relevant bei Einkauf und Weiterverkauf von Hard- und Software.