Handlungsvollmachten
Eine Handlungsvollmacht ist die Ermächtigung, die ein Kaufmann einem Angestellten erteilt, um ihn zu bestimmten Rechtsgeschäften im Namen des Unternehmens zu berechtigen. Im Unterschied zur Prokura ist der Umfang der Handlungsvollmacht eingeschränkt; sie umfasst nur die für den Betrieb des jeweiligen Handelsgewerbes üblichen Geschäfte. Man unterscheidet die Generalhandlungsvollmacht, die Artvollmacht und die Einzelvollmacht. Die Handlungsvollmacht muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.