JAV
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist das gewählte Interessenvertretungsorgan für jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahre) und Auszubildende in Betrieben mit Betriebsrat. Sie wird von den betroffenen Beschäftigten gewählt und verfolgt deren spezifische Interessen, z. B. in Bezug auf Ausbildungsqualität, Übernahmechancen und Arbeitsbedingungen. Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen, dem sie Anträge unterbreiten und in dessen Sitzungen sie beratend teilnehmen kann. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).