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Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt in Deutschland den Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Arbeitsverhältnis. Es enthält Bestimmungen zu Arbeitszeiten (max. 8 Stunden täglich, max. 40 Stunden wöchentlich), Ruhepausen, Urlaubsansprüchen sowie dem Verbot von gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten für Jugendliche. Arbeitgeber sind verpflichtet, jugendliche Beschäftigte vor der Arbeitsaufnahme ärztlich untersuchen zu lassen und diese Untersuchung regelmäßig zu wiederholen. Das Gesetz gilt auch für Auszubildende, soweit sie noch nicht volljährig sind.