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Kartellgesetz

Das Kartellgesetz, in Deutschland als Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt, ist das zentrale Wettbewerbsrecht, das Kartelle, Marktmissbrauch und Unternehmenszusammenschlüsse reguliert. Es verbietet wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Das GWB wird durch das Bundeskartellamt durchgesetzt, das Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern ahnden kann. Auf europäischer Ebene ergänzen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das nationale Kartellrecht.