Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

kollektives Vertragsrecht

Das kollektive Vertragsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften als Kollektive (Gruppen) regeln. Zentrales Instrument ist der Tarifvertrag, in dem Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und andere Arbeitsbedingungen für ganze Berufsgruppen oder Branchen verbindlich festgelegt werden. Das Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei auszuhandeln, ist in Deutschland als Tarifautonomie im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt. Ergänzend regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung auf Betriebsebene durch den Betriebsrat.