Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Deutschland vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Es gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und greift nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Eine Kündigung muss demnach aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein.