Mängelanzeige
Die Mängelanzeige (auch Rüge) ist die formelle Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, dass eine gelieferte Ware oder erbrachte Leistung Mängel aufweist. Im kaufmännischen Verkehr muss die Mängelanzeige unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen, da sonst Gewährleistungsrechte verwirken können (§ 377 HGB). Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Schadensersatz.