Mängelarten
Mängelarten unterscheiden verschiedene Kategorien von Abweichungen einer Leistung vom vereinbarten Soll-Zustand. Im deutschen Kaufrecht wird zwischen Sachmängeln (z. B. defekte Hardware, falsche Konfiguration) und Rechtsmängeln (z. B. keine vollständige Lizenz) unterschieden. Im Qualitätsmanagement differenziert man zudem nach kritischen, Haupt- und Nebenmängeln je nach Schwere der Abweichung.