Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet das gesetzlich geregelte Recht der Arbeitnehmer, an unternehmerischen Entscheidungen mitzuwirken. Sie findet auf zwei Ebenen statt: die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat (geregelt im Betriebsverfassungsgesetz) und die unternehmerische Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (geregelt im Mitbestimmungsgesetz). Mitbestimmungsrechte umfassen Informations-, Beratungs- und echte Mitbestimmungsrechte bei verschiedenen Angelegenheiten.