Prokura
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht (§§ 48–53 HGB), die einem Angestellten (Prokurist) das Recht gibt, das Unternehmen in nahezu allen Geschäften gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der Prokurist darf alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt — ausgenommen sind nur wenige Grundlagengeschäfte wie der Verkauf des Unternehmens selbst. Die Prokura muss ins Handelsregister eingetragen werden. Sie ist eine der weitreichendsten Vollmachten im deutschen Handelsrecht.