Rechnungsbestandteile
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dazu gehören u. a.: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis sowie der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz. Für IT-Kaufleute sind Rechnungsbestandteile bei der Angebots- und Rechnungsprüfung im Geschäftsalltag prüfungsrelevant.