Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist ein eigenständiger Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts entscheidet. Zuständig sind Sozialgerichte für Fälle rund um Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Der Instanzenzug führt vom Sozialgericht über das Landessozialgericht bis zum Bundessozialgericht. Arbeitnehmer können hier ihre Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern geltend machen.