Streik
Ein Streik ist eine kollektive, vorübergehende Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber — meist in Tarifverhandlungen — durchzusetzen. Das Streikrecht ist in Deutschland ein Grundrecht und steht Gewerkschaften als Kampfmittel im Arbeitskampf zu. Ein rechtmäßiger Streik muss von einer Gewerkschaft organisiert werden und darf erst nach gescheiterten Verhandlungen und nach einer Urabstimmung ausgerufen werden. Das Gegenmittel der Arbeitgeber ist die Aussperrung.