Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben auf der niedrigsten geeigneten Ebene erledigt werden sollen — übergeordnete Ebenen sollen nur eingreifen, wenn untergeordnete Einheiten überfordert sind. Es ist ein Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft und der Europäischen Union, das staatliche Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt. Im Sozialrecht bedeutet es, dass staatliche Leistungen erst dann gewährt werden, wenn Eigeninitiative und Selbsthilfe erschöpft sind. Das Prinzip stärkt lokale Eigenverantwortung und Entscheidungsautonomie.