Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Bedingungen für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Deutschland. Es gibt Arbeitnehmern das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – entweder mit sachlichem Grund oder als sachgrundlose Befristung für maximal zwei Jahre. Das Gesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor willkürlicher Befristung und der Förderung von Teilzeitbeschäftigung.