Teilzeitausbildung
Die Teilzeitausbildung ermöglicht es, eine Berufsausbildung mit reduzierter wöchentlicher Arbeitszeit zu absolvieren. Laut § 7a BBiG kann die Ausbildungszeit auf Antrag auf bis zu 50 % der regulären Zeit reduziert werden, was zu einer verlängerten Gesamtausbildungsdauer führt. Teilzeitausbildung ist besonders für Auszubildende mit Kinderbetreuungspflichten, pflegebedürftigen Angehörigen oder gesundheitlichen Einschränkungen gedacht. Die schulische Berufsausbildung bleibt davon weitgehend unberührt.