Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland die Verantwortung von Herstellern und Vertreibern für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei einem dualen System (z. B. DER GRÜNE PUNKT) lizenzieren und Lizenzentgelte bezahlen. Auch IT-Unternehmen, die Produkte verpackt versenden, unterliegen den Pflichten des Verpackungsgesetzes.