Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit ist ein Grundprinzip des deutschen Zivilrechts, das es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, Verträge grundsätzlich frei zu gestalten – also selbst zu entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag schließen. Dieses Prinzip wird durch gesetzliche Regelungen (z. B. AGB-Recht, Verbraucherschutz, Kartellrecht) eingeschränkt, um schwächere Vertragsparteien zu schützen. Im IT-Bereich sind besonders AGB-Klauseln bei Softwareverträgen und Servicevereinbarungen rechtlich relevant.