Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Vollmachten

Eine Vollmacht ist die rechtsgeschäftlich erteilte Befugnis, im Namen und auf Rechnung einer anderen Person rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen. Im Unternehmensrecht unterscheidet man verschiedene Arten: die Prokura (weitreichende gesetzliche Vollmacht für Kaufleute), die Handlungsvollmacht (auf bestimmte Geschäfte begrenzt) und die Einzelvollmacht (für konkrete Einzelgeschäfte). Vollmachten müssen in bestimmten Fällen schriftlich erteilt werden und können widerrufen werden. Im IT-Bereich ist das Konzept relevant, wenn Mitarbeiter stellvertretend für andere handeln oder Zugriffsrechte delegiert werden.