Zeugnisarten
Im Arbeitsrecht unterscheidet man verschiedene Zeugnisarten, die ein Arbeitnehmer am Ende eines Arbeitsverhältnisses oder auf Verlangen erhalten kann. Das einfache Zeugnis bestätigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung, während das qualifizierte Zeugnis zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten enthält. Azubis haben nach Abschluss der Berufsausbildung nach § 16 BBiG Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, dürfen aber keine falschen Angaben enthalten.