Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen und zu übergeben, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat (§ 433 BGB). Er kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form, mit Ausnahmen wie z. B. beim Immobilienkauf (Notarpflicht). Mängel an der Kaufsache lösen Gewährleistungsrechte des Käufers aus, wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Im B2B-Bereich können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die gesetzlichen Regelungen ergänzen oder modifizieren.