Werkvertrag
Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z. B. eine fertige Software, eine installierte Anlage) und den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bei Abnahme. Im Unterschied zum Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg, nicht nur das Bemühen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. Im IT-Bereich kommt der Werkvertrag häufig bei Softwareentwicklungsprojekten, Website-Erstellungen und IT-Installationen zum Einsatz.